Wer hat warum ein Recht auf Erziehung?
Abstract
Wer hat warum in liberalen Gesellschaften ein Recht Kinder zu erziehen? Um diese Frage zu beantworten, wird ein mit liberalen Gesellschaften harmonierender Familien-Begriff eingeführt. Anschließend werden Ansätze diskutiert, die versuchen, ein Recht auf Erziehung zu begründen. Es wird gezeigt, dass diese Ansätze das Recht auf Erziehung allein nicht umfassend begründen können. Um eine Begründung des Rechts auf Erziehung zu plausibilisieren, muss seinen verschiedenen Aspekten Rechnung getragen werden. Zu diesem Zweck werden die angeführten Theorien zusammengeführt und durch eine rechtstheoretische Komponente ergänzt. Das Recht auf Erziehung ist nicht nur ein Anspruch der Eltern, sondern ein Bündel-Recht, das aus dem instrumentellen, fundamentalen und spezifischen Recht auf Erziehung besteht. Dabei ist jeder dieser Teilaspekte notwendig, um das Recht auf Erziehung umfassend zu begründen.
Who has a right to parent in liberal societies and why? To answer this question, I will first introduce a concept of ‘family’ that is compatible with liberal societies. Next I will discuss different justifications of the right to parent. I will show that these approaches cannot justify the right to parent and argue that the different aspects of child rearing have to be taken into account. The right to parent is not only a parental claim right, but consists in the instrumental, fundamental and specific right to parent with each aspect being necessary for justifying it. Thus, I will combine the presented theories and conceptualize the right to parent as a cluster right.